Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Entwicklungsleistungen von Stefan Uhlenberg, Weinfeldweg 1A, 36148 Kalbach (nachfolgend „Anbieter“), abrufbar unter konfigurator-entwicklung.de.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Entwicklung von Produktkonfiguratoren und damit verbundene Leistungen (insbesondere Konzeption, Einbindung in Websites und Shopsysteme, Anbindung an Warenwirtschafts- und ERP-Systeme) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
  2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter entwickelt individuelle Produktkonfiguratoren (etwa 2D-, 3D-, AR/VR- oder CPQ-Lösungen) nach der im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungsbeschreibung.
  2. Das kostenlose Konzeptgespräch vor Angebotsabgabe ist unverbindlich und begründet keine Leistungspflichten.
  3. Betrieb und Hosting der entwickelten Lösung sind Sache des Kunden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Nach dem Konzeptgespräch erstellt der Anbieter ein Festpreis-Angebot in Textform. Es enthält Leistungsbeschreibung, Preis, Zahlungsplan und einen voraussichtlichen Zeitplan.
  2. Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

§ 4 Leistungsumfang und Änderungen

  1. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung des angenommenen Angebots.
  2. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, unterbreitet der Anbieter hierzu ein ergänzendes Festpreis-Angebot. Der Anbieter ist zu Änderungsleistungen erst nach Annahme dieses Angebots verpflichtet.
  3. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen; er bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Entwicklung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Produktdaten, Varianten- und Preislogik, 3D-/CAD-Daten, Inhalte sowie erforderliche Zugänge zu Website, Shopsystem und Warenwirtschaft.
  2. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und gibt Rückmeldungen zu Zwischenständen innerhalb angemessener Frist.
  3. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnet werden.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis.
  2. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
  3. Soweit im Angebot kein anderer Zahlungsplan vereinbart ist, sind 50 % des Festpreises bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme fällig.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

§ 7 Abnahme

  1. Der Anbieter stellt die fertiggestellte Lösung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Kalendertagen und erklärt die Abnahme in Textform oder rügt konkrete Mängel.
  2. Die Lösung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder wenn er die Lösung produktiv einsetzt.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; der Anbieter beseitigt sie im Rahmen der Gewährleistung.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die für ihn individuell entwickelte Lösung einschließlich des Quellcodes zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
  2. Ausgenommen sind Open-Source-Komponenten; für sie gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Anbieter setzt nur Komponenten ein, deren Lizenzen der vertraglich vorgesehenen Nutzung nicht entgegenstehen.
  3. An allgemeinen, nicht kundenspezifischen Werkzeugen, Bibliotheken und Entwicklungsmethoden des Anbieters erhält der Kunde ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Lösung erforderlich ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, solche allgemeinen Bestandteile in anderen Projekten zu verwenden.
  4. Bis zur vollständigen Zahlung besteht ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht zu Testzwecken.

§ 9 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den folgenden Maßgaben.
  2. Der Anbieter leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach seiner Wahl). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist sowie in den Fällen des § 10 Abs. 1.
  4. Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Änderungen der Lösung durch den Kunden oder Dritte, auf vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Daten oder auf Änderungen angebundener Drittsysteme zurückgehen.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Drittsysteme und Fremdleistungen

  1. Bindet der Anbieter die Lösung an Systeme Dritter an (etwa Shopsysteme, Warenwirtschafts- oder ERP-Systeme, Schnittstellen), schuldet er die Anbindung nach dem Stand dieser Systeme bei Abnahme.
  2. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und künftige Änderungen der Systeme Dritter übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Anpassungen an geänderte Drittsysteme sind gesondert zu beauftragen.
  3. Kosten Dritter (etwa Lizenzen, Hosting, kostenpflichtige Schnittstellen) trägt der Kunde.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende für drei Jahre fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 13 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nach Projektabschluss mit Name, Logo und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026